Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsvereinbarung und Angebot
Die handschriftlich oder telefonisch vom Käufer durchgeführte Bestellung stellt ein verbindliches Angebot dar.

§ 2 Weitergegebene Dokumente
Wir behalten uns das Eigentums- und Urheberrecht an allen in Verbindung mit der Auftragsvergabe an den Käufer weitergegebenen Unterlagen, wie zum Beispiel Kalkulationen, Skizzen etc., vor. Die Offenlegung dieser Unterlagen an Dritte ist verboten, sofern wir dem Käufer nicht unsere ausdrückliche schriftliche Erlaubnis erteilen. Dies betrifft jedoch nicht Broschüren und weitere Werbeunterlagen.

§ 3 Lieferfrist
(1) Der Start der von uns festgelegten Lieferfrist hängt von der pünktlichen und korrekten Erfüllung der Pflichten des Käufers ab. Das Recht zur Einrede eines nicht erfüllten Vertrages wird hiermit vorbehalten.

(2) Sollte der Käufer mit der Annahme des Produkts in Verzug geraten oder in schuldhafter Weise andere Mitwirkungspflichten verletzen, haben wir das Recht, den uns entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger zusätzlicher Kosten, ersetzt zu verlangen. Weitere Ansprüche behalten wir uns vor. Der Käufer hat das Recht nachzuweisen, dass ein Schaden in der geforderten Höhe gar nicht oder zumindest deutlich geringer entstanden ist. Das Risiko eines zufälligen Verlusts oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht zum Zeitpunkt der Schuldner- oder Annahmeverzugs auf den Käufer über.

(3) Zusätzliche gesetzliche Ansprüche und Rechte des Käufers aufgrund von Lieferverzögerungen bleiben unberührt.

§ 4 Vorbehaltsklausel
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag behalten wir uns das Eigentumsrecht an der gelieferten Ware vor.

(2) Solange das Eigentum noch nicht auf den Käufer übergegangen ist, ist dieser verpflichtet die Kaufsache sorgsam zu behandeln. Sollte die Ware gepfändet werden oder sonstigen Zugriffen Dritter ausgesetzt sein, bevor das Eigentum übergegangen ist, muss uns der Käufer sofort schriftlich informieren. Sollte der Dritte nicht in der Lage sein, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Verlust.

(3) Bearbeitung oder Veränderung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt immer in unserem Namen und Auftrag. In diesem Fall bleibt das Anwartschaftsrecht des Käufers an der umgestalteten Sache bestehen. Wenn die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Objekten verarbeitet wird, erlangen wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Werts unserer Kaufsache zur anderen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Das Gleiche gilt im Falle eines Mischumstands. Wenn die Mischung so erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptteil gilt, wird vereinbart, dass der Käufer uns anteiliges Miteigentum überträgt und das daraus resultierende Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an uns ab, die ihm aus der Verknüpfung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir akzeptieren diese Abtretung im Voraus.

§ 5 Gewährleistung und Mängelansprüche
(1) Mängel, die offenkundig sind, müssen vom Käufer gegenüber uns innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Vertragsware schriftlich beanstandet werden.

(2) Der Käufer hat zunächst die Wahl, ob die Erfüllung durch Reparatur oder Ersatz erfolgen soll. Wir sind jedoch befugt, die vom Käufer vorgesehene Form der Erfüllung abzulehnen, wenn diese nur mit übermäßigen Kosten verbunden ist und die alternative Erfüllungsart ohne wesentliche Nachteile für den Käufer ist. Während der Erfüllung sind eine Kaufpreissenkung oder ein Rückzug vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Bei einem nicht geglückten zweiten Versuch wird eine Reparatur als fehlgeschlagen angesehen, es sei denn, die Beschaffenheit des Produkts oder des Mangels oder andere Umstände weisen darauf hin. Wenn die Erfüllung gescheitert ist oder wir insgesamt die Erfüllung abgelehnt haben, kann der Käufer auf die Reduzierung des Kaufpreises (Minderung) bestehen oder den Vertragsbruch verkünden.

(3) Schadensersatzforderungen aufgrund des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Erfüllung nicht erfolgreich war oder wir die Erfüllung abgelehnt haben. Das Recht des Käufers, weitergehende Schadensersatzzahlungen unter den nachfolgenden Bedingungen geltend zu machen, bleibt davon unberührt.

(4) Wir haften ohne Rücksicht auf vorstehende Bestimmungen und die folgenden Haftungsbeschränkungen vollumfänglich für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die durch eine nachlässige oder absichtliche Verletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen verursacht werden, sowie für von der Produkthaftungsgesetz gedeckte Schäden und für alle Schäden, die auf absichtlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit und/oder Haltbarkeit der Waren oder Teilen davon übernommen haben, haften wir auch innerhalb dieser Garantie. Für Schäden, die auf das Fehlen der versprochenen Beschaffenheit oder Haltbarkeit zurückzuführen sind, aber nicht direkt an der Ware auftreten, haften wir nur, wenn das Risiko eines solchen Schadens offensichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie abgedeckt ist.

(5) Wir haften auch für Schäden, die auf einfache Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, soweit diese Fahrlässigkeit die Nichteinhaltung solcher Vertragsverpflichtungen betrifft, deren Erfüllung für die Erreichung des Vertragsziels von ausschlaggebender Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, wenn die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Nebenverpflichtungen haften wir hingegen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungseinschränkungen gelten auch, wenn die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, ranghohen Angestellten und anderen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.

(6) Eine weitergehende Haftung ist unabhängig von der Art des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Wo unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(7) Die Gewährleistungsperiode beträgt 2 Jahre, ab dem Zeitpunkt der Gefahrübergang (Hinweis: eine Reduzierung auf ein Jahr in allgemeinen Geschäftsbedingungen bei gebrauchten Gütern ist möglich.)

§ 6 Zusätzliche Hinweise
(1) Der vorliegende Vertrag und alle rechtlichen Beziehungen zwischen den Parteien richten sich nach dem geltenden Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei das UN-Kaufrecht (CISG) ausgenommen ist.

(2) Falls bestimmte Klauseln dieses Vertrages ungültig sein oder werden oder eine Unvollständigkeit aufweisen, sind davon die restlichen Klauseln nicht betroffen.